Hallo Chipchap,hallo Maria2,
herzlichen Dank für Eure Antworten. Hatte die Gefährdungsbeurteilung gemacht und war zum Schluß gekommen, dass Behandlung neurolgischer Patienten Unfallgefährdung bedeuten und eine Infektionsgefährdung nicht auszuschließen ist und habe Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Nun wäre für mich noch interessant zu wissen, ist es rechtskräftig, wenn die Mitabeiterin, die gerne arbeiten möchte, unterschreibt, dass sie trotz der Gefährdung weiterarbeitet? Ist das haltbar auch wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt? Wie ist es mit der Fürsorgeverpflichtung und Einhaltungsverpflichtung des Mutterschaftsgesetzes? Liebe Grüße Boma
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