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Diskussionsforum

Mutterschaftsgesetz

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5. Januar 2012 11:25 # 1
Registriert seit: 13.10.2009
Beiträge: 2

Hallo liebe ForenbesucherInnen und Maria2,

habe in alten Forenbeiträgen gelesen, dass Mara2 2008/2009 in ihrer Praxis Beschäftigungsverbote für schwangere Mitarbeiterinnen ausgesprochen hat. Nun wollte ich mal fragen, was der ausschlaggebende Punkr war und ob es noch mehr Praxisinhaber gibt, die solch ein Verbot bereits ausgesprochen haben. Habe das erste Mal diese Frage für mich zu klären und möchte es im SInne aller und angemessen entscheiden, insbesondere da die Mitarbeiterin weiterarbeiten möchte.

Herzlichen Dank!
boma



5. Januar 2012 22:31 # 2
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1333

Hallo boma,
die grundlegenden zu vermeidenden Gefahren kannst Du ganz einfach im Mutterschutzgesetz
nachlesen.
Am einfachsten ist es, beim Amt für Arbeitsschutz nachzufragen.
Dort bekommst Du eine Anleitung zur Durchführung einer
Arbeitsplatzanalyse der MA.
Wenn sich dabei unvermeidbare Gefahren herausstellen und Du kannst ihr
auch keine andere Arbeit im Betrieb anbieten, gibt das eine Begründung
für ein Beschäftigungsverbot.
LG, chipchap

7. Januar 2012 12:46 # 3
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Geändert am 07.01.2012 12:47:00
Hallo boma,

wie chipschap Dir schon geschrieben hat, wirst Du die Entscheidung durch den Fragenkatalog fällen können.
Deine Mitarbeiterin kann auch weiter arbeiten, jedoch sollte dies schriftlich festgehalten werden, dass sie dies auf eigenes Risiko tut, damit Du nicht bei Infektion o. ä. haftbar gemacht werden kannst.


Grüße von

Maria2

8. Januar 2012 10:52 # 4
Registriert seit: 13.10.2009
Beiträge: 2

Hallo Chipchap,hallo Maria2,

herzlichen Dank für Eure Antworten. Hatte die Gefährdungsbeurteilung gemacht und war zum Schluß gekommen, dass Behandlung neurolgischer Patienten Unfallgefährdung bedeuten und eine Infektionsgefährdung nicht auszuschließen ist und habe Beschäftigungsverbot ausgesprochen.
Nun wäre für mich noch interessant zu wissen, ist es rechtskräftig, wenn die Mitabeiterin, die gerne arbeiten möchte, unterschreibt, dass sie trotz der Gefährdung weiterarbeitet? Ist das haltbar auch wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt? Wie ist es mit der Fürsorgeverpflichtung und Einhaltungsverpflichtung des Mutterschaftsgesetzes?
Liebe Grüße
Boma

8. Januar 2012 19:21 # 5
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Hallo boma,

ruf einfach beim Amt für Arbeitsschutz an und frag dort nach oder bei deinem Anwalt (Arbeitsrecht) oder beim Berufsverband.

Meine Mitarbeiterinnen wollten alle zu Hause bleiben und so kann ich dir nichts genaues sagen.
Jedoch meine ich gelesen zu haben, dass sie schriftlich erklären kann, dass sie bis auf Widerruf arbeiten möchte.

Grüße von

Maria2

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