Geändert am 11.01.2012 14:15:00
Wo um Himmels Willen haben Sie sich "rechtlich schlau" gemacht? Diesen Ratgeber dürfen Sie ruhigen Gewissens zurück zur Baumschule schicken. Eine solche Vereinbarung ist schlichtweg unwirksam. 1. Ein Anstellungsverhältnis darf nicht verboten werden. 2. Ein Selbstständig machen (FM/Praxis) darf nicht verboten werden. 3. Ausnahmen sind nur möglich, wenn der Vorarbeitbeger für den finanziellen Ausgleich sorgt (im Bsp.: 2 Jahresgehälter). Das will und kann niemand. [stellt meinen persönlichen Wissensstand und keine Rechtsberatung dar] Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, sauber und falsch ist. (Henry L. Mencken)
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