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Stelle nicht beginnen wegen Vertragsbruch!

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11. Januar 2012 13:55 # 1
Registriert seit: 25.04.2006
Beiträge: 150

Ich hatte letztens eine Ergotherapeutin zum Vorstellungsgespräch da, sie hätte prima in das Team gepasst, aber: sie konnte die Stelle nicht antreten, weil in ihrem noch laufenden Arbeitsvertrag steht, dass sie für 2 Jahre nach Stellenwechsel nicht im Umkreis von 30Km der jetzigen Stelle arbeiten darf.
Rechtlich habe ich mich schlau gemacht, dass darf im Vertrag stehen, aber ich wüßte gerne, ob jemand mit sowas schon Erfahrungen gemacht hat?
Ich war nur sehr erstaunt, welch Sorgen sich hinter der PI verstecken müssen
11. Januar 2012 14:10 # 2
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 943

Geändert am 11.01.2012 14:15:00
Wo um Himmels Willen haben Sie sich "rechtlich schlau" gemacht? Diesen Ratgeber dürfen Sie ruhigen Gewissens zurück zur Baumschule schicken. Eine solche Vereinbarung ist schlichtweg unwirksam.

1. Ein Anstellungsverhältnis darf nicht verboten werden.
2. Ein Selbstständig machen (FM/Praxis) darf nicht verboten werden.
3. Ausnahmen sind nur möglich, wenn der Vorarbeitbeger für den finanziellen Ausgleich sorgt (im Bsp.: 2 Jahresgehälter). Das will und kann niemand.


[stellt meinen persönlichen Wissensstand und keine Rechtsberatung dar]

Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, sauber und falsch ist. (Henry L. Mencken)
11. Januar 2012 18:14 # 3
Mschiew.
Mschiew.
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 935

Zitat:

Wo um Himmels Willen haben Sie sich "rechtlich schlau" gemacht?...


"Rechtlich schlau" machen sollte ausschließloch heißen: selbst Jura studieren oder einen Fachanwalt hinzuziehen. Dann kann sowas nicht passieren.

Ähnliche Verbote und Drohgebärden gab es auch von einem AG bezüglich einer Mitarbeiterin von mir. Das war völlig heiße Luft, die da rausgekommen ist. Aber zumindest hat er es probiert. Allerdings hatte ich micht tatsächlich "schlau gemacht" (zweite Variante von oben).

Eine vernünftige Rechtsschutzversicherung sollte obligat sein und kann dann in solchen Fällen sinnvoll helfen.

Viele Grüße

Micha

______________________________
Ich trage die volle Verantwortung, für das was ich schreibe!

www.schiewack.de
12. Januar 2012 12:20 # 4
Registriert seit: 26.08.2007
Beiträge: 308

Hallo Gothika,

ja, sowas darf in einem Vertrag stehen. Stehen darf da alles .

Aber es ist arbeitsrechtlich absolut unhaltbar, es sei denn, dass in dieser Zeit (2 Jahre) eine Art Dauerabfindung vom alten AG gezahlt wird. Und das sind annähernd halbe Monatsgehälter pro Monat.

Also das kann man getrost vergessen.
Nimm sie und werde glücklich.

LG, känguru

12. Januar 2012 13:46 # 5
Registriert seit: 25.04.2006
Beiträge: 150

Danke für Eure Rückmeldungen, vielleicht kann ich ja jetzt doch das Team erweitern
Die Juristin ( Arbeitsrecht ) die mir das gesagt hat, hat was von Karenzentschädigung geäußert, etc. Also zur Info: Ich habe mich vernünftig beraten lassen!
Und letztlich ging es mir in meiner Frage ja nur darum, ob jemand sowas schon erlebt hat.
12. Januar 2012 18:08 # 6
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1333

Wenn bei der AN eine Karenzzahlung im Vertrag vorgesehen ist,
sieht das natürlich etwas anders aus...
Ohne den genauen Wortlaut zu kennen, wird hier niemand definitiv was
sagen können.
Die AN sollte selbst mit ihrem Vertrag zu einer Rechtsberatung (Amtsgericht, Anwalt) gehen !

13. Januar 2012 09:25 # 7
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 943

Wobei die Karenzzahlung schon eine ordentliche Höhe haben müsste. Faktisch handelt es sich ja um das "Verbot der Berufsausübung". Ab zum Anwalt....

Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, sauber und falsch ist. (Henry L. Mencken)
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