Ein Arbeitgeber der gegen seine Fürsorgepflicht verstößt kann schadensersatzpflichtig gemacht werden, wenn sich rausstellt, das es durch die Arbeit zu einem Schaden gekommen ist. sei es dadurch das deine Krankheit sich verschlimmert oder verlängert oder dadurch das du andere ansteckst, was ich gerade in Zeiten von Covid 19 genauestens abwiegen würde, vor allem, wenn schon eine Krankmeldung vorliegt. Ansonsten ist es durchaus möglich, das man trotz Krankmeldung arbeiten geht, Wozu ja eigene Absagen und neu Terminierung zählen. Ich mache es immer davon abhängig, wie es mir geht. Wenn ich mir zutraue, selber abzusagen, dann mache ich das, weil es meist hinterher mit den Folgeterminen deutlich einfacher ist. Fühle ich mich nicht in der Lage oder habe Sorge jemanden anzustecken, muss es eine Kollegin machen.
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